Risiko bei der Badsanierung: Asbest im Plättlikleber und im Zement
Asbest in der Raumluft gefährdet die Gesundheit in erheblichem Umfang. Obwohl seit einiger Zeit bekannt ist, dass zur Herstellung von Plättliklebern Asbestfasern als Zuschlagstoffe verwendet wurden, gab es in der Schweiz bis zum Jahr 2010 noch kaum Erkenntnisse über die Gefahr, die beim Abschlagen alter Plättlis im Rahmen einer Badezimmersanierung entsteht.
Seit etwa 2010 werden Plättlikleber in der gesamten Schweiz durch die Gebäudediagnostiker erfasst. Man geht davon aus, dass die Gefährdung beim Entfernen alter Plättlis derart hoch ist, dass diese Arbeiten von einer von der Suva-anerkannten Sanierungsfirma mit Unterdruckzonen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gemäss den Bestimmungen der EKAS-Richtlinie Nr. 6503 – wie für schwach gebundene asbesthaltige Materialien – ausgeführt werden müssten und die Abfälle anschließend fachgerecht entsorgt werden müssen.
Ein Asbest-Gutachten ist unumgänglich
Um die Gesundheitsgefahren einzudämmen, gilt in der Schweiz bei jeder Baumaßnahme, die zum Entfernen von Boden- oder Wandplättlis führt: „Wenn nicht belegt ist, dass kein Asbest vorhanden ist, dann muss mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vorgegangen werden.“
Das heißt für den Auftraggeber einer Badrenovierung, dass ein teures Gutachten erstellt werden muss, mit dem festgestellt wird, ob beim Verlegen der alten Plättli asbesthaltiger Mörtel oder Kleber verwendet wurde.
Die Gutachterkosten von ca CHF 350.00 muss der Auftraggber übernehmen.
Das Abschlagen der Plättlis wird teuer für den Bauherren
Der Rückbau von asbesthaltigen Materialien – hier also das Abschlagen der Plättlis – darf nur unter Einhaltung aufwändiger Sicherheitvorkehrungen erfolgen. Denn falls das gefährliche Asbest erst einmal in die Raumluft gelangt, ist das Gesundheitsrisiko erheblich.
Die Demontage der Plättlis muss nach EKAS Richtlinie Nr. 6503 erfolgen. Das bedeutet: Demontage und/oder Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in der Regel in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H.
Innerhalb der Unterdruckzone werden die Plättlis entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche in einer Reaktordeponie entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt.
Die Kosten für eine fachgerechte Demontage und Entsorgung alter Plättlis können schnell etliche tausend Franken ausmachen.
Bleiben alte Plättli an der Wand, besteht keinerlei Gesundheitsrisiko
Wie Badtechnik arbeitet und welche Gestaltungsfreiheiten Sie haben, erfahren Sie hier.
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